Unsere Hausordnung

Der Aufenthalt in einem Hostel vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme:


1. Das Rauchen im gesamten Haus und jegliches Hantieren mit offenem Feuer sind ausnahmslos untersagt.

2.Aus Sicherheits-und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Wohn- bzw. Schlafräumen nicht gestattet.

3.Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden(22:00-6:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-6:00 ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hostel Bewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.

4.Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen und Fensterbretter sowie Außengeländer zu übersteigen.

5.Die Feuerverhütungsvorschriften –siehe gesonderten Aushang auf den Fluren –sind unbedingt zubeachten. Schäden oder Störungen melden Sie bitte unverzüglich der Hostelleitung! Informieren Sie sich bitte über die Feuerlöschordnung und die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege.

6.Das Betreten der Feuerleiter-Anlage ist ausschließlich im Brandfall gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zur Kündigung des Beherbergungsvertrages.

7.Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

8.Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.

9.Das Halten und Mitbringen von Tieren ins Hostel ist nicht gestattet.

10.Das Mitbringen und der Genuss von Drogen im Hostel ist den Bewohnern und deren Besuchern streng untersagt.  Das Rauchen ist den Gästen im gesamten Gebäude untersagt.

11.Es ist nicht gestattet, jegliche Art von Waffen in das Hostel zu bringen.

12.Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses ist nicht gestattet.

13.Die Hostelleitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Hostelleitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hostelleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hostelverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

14.Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder missbräuchlich die Handmelder betätigt, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.

15.Der Betrieb von Radios ist im Haus nicht erwünscht. Radios, Lautsprecher, CD-Player etc. können von der Hostelleitung jederzeit auch vorsorglich bis zur Abreise eingezogen werden.

16.Die zentralen Aufenthaltsbereiche und Flure des Hostels werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.



The Penny Pincher Inn

Cologne Hostel

Tempelstr. 26

50679 Köln